Vertragsbedingungen


  1. ÄNDERUNG DER VERTRAGSBEDINGUNGEN

  2. Die verkäuferseitige Annahme von Bestellungen unterliegt ausdrücklich dem käuferseitigen Einverständnis mit allen unten formulierten Vertragsbedingungen. Vom käuferseitigen Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen wird automatisch ausgegangen, wenn der Käufer dieses Dokument ohne zeitnahen schriftlichen Widerspruch entgegennimmt oder alle bestellten Waren annimmt. Für den Verkäufer sind Ergänzungen zu oder Änderungen an den genannten Vertragsbedingungen nur dann bindend, wenn er ihnen schriftlich zustimmt. Falls im Bestellauftrag oder in anderen käuferseitigen Korrespondenzen einzelne Bestimmungen aufgeführt sind, die den unten formulierten Vertragsbedingungen widersprechen oder sie ergänzen, ist die verkäuferseitige Annahme einer solchen Bestellung nicht als verkäuferseitiges Einverständnis mit den widersprechenden oder ergänzenden Bestimmungen auszulegen und gilt nicht als verkäuferseitige Verzichtserklärung zu einzelnen Vertragsbedingungen.

  3. PREISE

  4. Sofern nicht anders angegeben, gilt: (a) Sämtliche Preise, Preisangebote, Sendungen und Anlieferungen des Verkäufers verstehen sich (i) ab Werk (Incoterms® 2010), sofern sie dem Käufer innerhalb der USA zugesandt werden, und (2) in allen anderen Fällen gemäß DAP-Klausel (Incoterms® 2010); (b) sämtliche Grundpreise mit den entsprechenden Zu- und Abzügen unterliegen dem zum Versandzeitpunkt geltenden Preis des Verkäufers; und (c) ungeachtet der Anwendung der DAP-Klausel und ohne Auswirkung auf den Zeitpunkt, an dem das Verlustrisiko vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, trägt der Käufer alle Transport- und Importkosten sowie alle anderen diesbezüglichen Aufwendungen einschließlich aller Erhöhungen oder Minderungen. Die Bezahlung dieses Preises wird, sofern nicht anders angegeben, fällig bei Eingang der verkäuferseitigen Rechnung an der auf der Verkäuferrechnung angegebenen Anschrift. 30 Tage nach Rechnungsdatum werden Zinsen in Höhe von monatlich 1...1,5 % auf alle ausstehenden Beträge erhoben. Der Preis beinhaltet die verkäuferseitige Standardverpackung. Besondere Anforderungen an die Verpackung werden gesondert berechnet.

  5. UNIFORM COMMERCIAL CODE, UCC (EINHEITLICHES HANDELSGESETZ)

  6. DER VORLIEGENDE VERTRAG WIRD ÜBER DEN VERKAUF VON WAREN GESCHLOSSEN. VERKÄUFER UND KÄUFER STIMMEN AUSDRÜCKLICH ÜBEREIN, DASS ALLE IM RAHMEN DIESES VERTRAGS ERBRACHTEN DIENSTLEISTUNGEN GEGENÜBER DEM WARENVERKAUF LEDIGLICH VON UNTERGEORDNETER BEDEUTUNG UND DAHER ALS WAREN NACH ARTIKEL 2 DES UCC ZU BETRACHTEN SIND. DES WEITEREN STIMMEN VERKÄUFER UND KÄUFER ÜBEREIN, DASS JEGLICHE RECHTSSTREITIGKEITEN, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG ERGEBEN, DEM ARTIKEL 2 DES UCC UNTERLIEGEN.

  7. MINDESTBESTELLMENGE

  8. Informationen zu Mindestbestellmengen sind beim Vertreter der regionalen Niederlassung anzufragen.

  9. GARANTIEN

  10. Der Verkäufer garantiert, dass seine Produkte in Form und Funktion den Produktspezifikationen entsprechen. Der Verkäufer garantiert, dass die Produkte keinen Verstoß gegen Urheberrechte, Patente oder Handelsmarken darstellen. DIE OBEN BESCHRIEBENEN GARANTIEN ERSETZEN ALLE ANDEREN STILLSCHWEIGENDEN ODER AUSDRÜCKLICHEN GARANTIEN, D. H. UNTER ANDEREM AUCH DIE GARANTIEN FÜR VERKAUFSFÄHIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.

  11. BESCHRÄNKUNG DER RECHTSMITTEL

  12. Die Rechtsmittel des Käufers im Rahmen dieser Garantie sind beschränkt auf den Austausch, die Instandsetzung oder die Kaufpreiserstattung defekter Produkte; die Wahl liegt im Ermessen des Verkäufers. Beanstandete Produkte, für die eine Instandsetzung oder ein Austausch gefordert wird, müssen, sofern der Verkäufer dies wünscht, unter Vorauszahlung der Transportkosten zur Untersuchung ins Werk des Verkäufers gesendet werden. Mängel, die auf normalen Verschleiß, Bedien- oder Wartungsfehler oder den Einsatz korrosiver oder abrasiver Stoffe zurückzuführen sind, gelten nicht als Material- oder Verarbeitungsfehler. Bauteile, die von anderen Herstellern gefertigt werden, sind nicht von der Garantie des Verkäufers, sondern gegebenenfalls von der Garantie des jeweiligen Herstellers abgedeckt. Aufgrund der problematischen Festsetzung und Einschätzung von Schadenersatzansprüchen in diesem Kontext wird vereinbart, dass die Haftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer oder Dritten für direkte oder anderweitige Verluste oder Schäden, die aus dem käuferseitigen Kauf des Produkts vom Verkäufer entstehen (mit Ausnahme von Ansprüchen wegen Personenschäden), den in Rechnung gestellten und abrechnungsfähigen Gesamtbetrag für das entsprechende Produkt nicht übersteigt. IN KEINEM FALL HAFTET DER VERKÄUFER FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER SONSTIGE SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, SELBST WENN ER AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

  13. QUALITÄTSSICHERUNG

  14. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die vom Verkäufer gekauften Waren besonderen Qualitätssicherungsforderungen und/oder sonstigen besonderen Anforderungen des Käufers genügen, sofern derartige Forderungen und/oder sonstige Anforderungen nicht konkret im Bestellauftrag des Käufers aufgeführt sind und vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt wurden. Falls die vom Verkäufer in diesem Zusammenhang bereitgestellten Waren für einen Endzweck ohne die entsprechenden Forderungen und/oder sonstigen Anforderungen, die im Bestellauftrag des Käufers aufgeführt sind und vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt wurden, eingesetzt werden, hält der Käufer den Verkäufer schad- und klaglos gegenüber Schadensersatz oder Schadenersatzforderung durch Personen wegen Sachschäden oder tödlicher oder nicht tödlicher Personenschäden, die sich aus dem Einsatz ergeben.

  15. ANSPRÜCHE

  16. Ansprüche bezüglich des Zustands der Waren, der Einhaltung von Vorgaben oder anderer Sachverhalte bezüglich der an den Käufer versendeten Waren müssen zeitnah und, sofern nicht anderweitig mit dem Verkäufer in schriftlicher Form vereinbart, spätestens ein (1) Jahr nach Erhalt der Waren vom Käufer geltend gemacht werden. In keinem Fall dürfen die Waren ohne die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Verkäufers vom Käufer zurückgesendet, überarbeitet oder verschrottet werden.

  17. ZAHLUNGSVERZUG

  18. Falls der Käufer die zwischen Käufer und Verkäufer vertraglich vereinbarten Zahlungen nicht innerhalb der vom Verkäufer festgelegten Frist leistet, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen neben weiteren möglichen Rechtsmitteln (i) weitere Lieferungen aussetzen, bis die ausstehenden Zahlungen geleistet werden und die Kreditvereinbarungen wieder zufriedenstellend eingehalten werden oder (ii) etwaige noch nicht versandte Bestandteile der Bestellung stornieren.

  19. TECHNISCHE UNTERSTÜTZUNG

  20. Sofern nicht anderweitig vom Verkäufer ausdrücklich erklärt, gilt: (a) technikbezogene Ratschläge des Verkäufers zur Nutzung der dem Käufer bereitgestellten Waren sind unentgeltlich; (b) der Käufer allein ist verantwortlich für die Auswahl und Spezifizierung der Waren im Hinblick auf den Endzweck.

  21. SICHERHEITSVORKEHRUNGEN

  22. Der Käufer verpflichtet seine Mitarbeiter/innen, von sämtlichen Sicherheitseinrichtungen Gebrauch zu machen und die Vorschriften zu sicheren Betriebsabläufen in den vom Verkäufer bereitgestellten Anleitungen und Anweisungen einzuhalten. Der Käufer darf keine Sicherheitseinrichtungen oder Warnhinweise entfernen oder verändern. Der Käufer ist dafür verantwortlich, alle notwendigen Mittel bereitzustellen, um sämtliche Mitarbeiter/innen effektiv vor schweren Personenschäden zu schützen, die sich andernfalls aus der Anwendung, Nutzung, Bedienung, Einstellung oder Wartung der Waren ergeben könnten. Dabei sind die Bedienungsanleitung, die ANSI-Sicherheitsstandards, die OSHA-Vorschriften und andere Quellen zurate zu ziehen. Falls der Käufer die Bestimmungen dieses Absatzes oder die oben genannten Standards und Vorschriften missachtet und es in der Folge zu einem Personenschaden kommt, hält der Käufer den Verkäufer gegenüber jeglicher Haftung oder Verpflichtung schad- und klaglos.

  23. STORNO

  24. Bestellungen von Waren, die speziell für den Käufer gefertigt wurden, können vom Käufer nach Fertigungsbeginn nicht storniert oder geändert werden, und der Käufer kann die Übertragung nicht verzögern; dies gilt jedoch nicht, wenn eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Verkäufers vorliegt, deren Bedingungen im Fall des Eintritts vereinbart werden. Diese beinhalten ohne Beschränkung den Schutz des Verkäufers vor entgangenen Gewinnen.

  25. PATENTE

  26. Der Verkäufer haftet nicht für Kosten oder Schäden, die dem Käufer aus gegen ihn gerichtete Klagen oder Verfahren entstehen, wenn die Klage oder das Verfahren auf der Behauptung beruhen, dass (a) die Nutzung eines in diesem vertraglichen Rahmen bereitgestellten Produkts oder Teilprodukts in Kombination mit Produkten, die nicht vom Verkäufer stammen oder (b) ein Herstellungs- oder anderweitiger Prozess zur Nutzung eines in diesem vertraglichen Rahmen bereitgestellten Produkts oder Teilprodukts einen wissentlichen oder vorsätzlichen Verstoß gegen Patente oder Handelsmarken darstellen, der sich aus der Einhaltung der käuferseitigen Vorgaben oder Spezifikationen oder Anweisungen ergibt.

  27. VOLLSTÄNDIGE VEREINBARUNG

  28. DIESER VERTRAG STELLT DIE GESAMTE VEREINBARUNG UND ÜBEREINKUNFT ZWISCHEN DEN PARTEIEN ZUM VERTRAGSGEGENSTAND DAR UND ERSETZT ALLE BISHERIGEN MÜNDLICHEN ODER SCHRIFTLICHEN VEREINBARUNGEN, ABSPRACHEN UND ÜBEREINKÜNFTE ZUM VERTRAGSGEGENSTAND.

  29. ANWENDBARES RECHT

  30. Sämtliche Bestellungen werden vom Verkäufer an seiner Postanschrift in Wheaton, Illinois (USA) entgegengenommen und unterliegen in ihrer Auslegung den Gesetzen des US-Bundesstaates Illinois. Das UN-Kaufrecht vom 11. April 1980 findet keine Anwendung auf die hier formulierten Bestimmungen.

  31. HÖHERE GEWALT

  32. Für die Eintrittsdauer einer höheren Gewalt kann keine der beiden Parteien beschuldigt werden, mit ihren Verpflichtungen gegenüber der jeweils anderen Partei in Verzug zu geraten. „Höhere Gewalt“ bezeichnet alle Verzögerungen oder Nichterfüllungen der gegenseitigen Verpflichtungen aufgrund von Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen und ohne deren Schuld oder Fahrlässigkeit eintreten. Dies umfasst uneingeschränkt alle Naturkatastrophen, Anschläge, Unruhen, Regierungsakte sowie alle sonstigen vergleichbaren, nicht vorhersehbaren schwerwiegenden Ereignisse.

  33. VERTRAULICHE INFORMATIONEN

  34. Der Käufer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen genauso vertraulich wie seine eigenen vertraulichen Informationen zu behandeln. Ohne schriftliche Vorabgenehmigung des Verkäufers darf der Käufer keine vertraulichen Informationen weitergeben oder verbreiten, die er vom Verkäufer in Verbindung mit den vom Verkäufer ihm oder Dritten bereitgestellten Produkten oder Dienstleistungen erhalten hat; der Käufer darf vertrauliche Informationen ausschließlich für die Herstellung, den Verkauf und die Wartung der Produkte des Käufers nutzen. Im Sinne dieser Bestimmung bezieht sich die Bezeichnung „vertrauliche Informationen“ auf alle Informationen und Daten (d. h. unter anderem auf alle geschäftlichen, kommerziellen, immateriellen, technischen Informationen und Daten), die dem Käufer vom Verkäufer in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte oder im Hinblick auf die Geschäftsbeziehung des Verkäufers oder die Definition, Entwicklung, Vermarktung, Veräußerung, Herstellung oder Auslieferung der Produkte des Verkäufers offengelegt werden, sei es in mündlicher, schriftlicher oder elektronischer Form; dies gilt unabhängig vom Medium, in das die Informationen oder Daten eingebettet sind, also in materieller Form oder als Inhalt eines immateriellen Speichermediums. Die vertraulichen Informationen umfassen auch alle davon erstellten Kopien oder Kurzfassungen sowie alle vollständigen oder anteiligen Produkte, Vorrichtungen, Module, Proben oder Prototypen.